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Vorbemerkung

Der Verein Freie Netze München e.V. betreibt unter dem Namen Freifunk München eines der größten ehrenamtlich getragenen, gemeinnützigen WLAN-Netze in Deutschland. Das Netz steht der Allgemeinheit offen – ohne Registrierung, ohne Anmeldung, ohne personenbezogene Datenerhebung. Als gemeinnütziger Verein setzen wir uns über den reinen Netzbetrieb hinaus für digitale Teilhabe und für die Freiheits- und Grundrechte im Internet ein.

Am 9. Juli 2026 hat das Europäische Parlament in einem umstrittenen Eilverfahren die Wiedereinführung der sogenannten „Chatkontrolle 1.0” beschlossen – jener Ausnahmeregelung (Verordnung (EU) 2021/1232), die es Anbietern von Kommunikations- und Hostingdiensten erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer anlasslos und automatisiert zu durchsuchen. Wir nehmen hierzu Stellung.

Bereits in unseren Stellungnahmen zur Mindestspeicherung von IP-Adressen (November 2025) und zum Referentenentwurf zur IP-Adressspeicherung (Februar 2026) haben wir vor anlassloser Massenüberwachung gewarnt. Die Chatkontrolle folgt derselben verfehlten Logik – und geht noch einen Schritt weiter: Sie greift nicht nur auf Verkehrsdaten, sondern auf die Inhalte vertraulicher Kommunikation zu.


I. Zusammenfassung

Das EU-Parlament hat die im April 2026 ausgelaufene Ausnahme vom Fernmeldegeheimnis reaktiviert. Sie erlaubt Anbietern wie Google, Meta oder Microsoft, unverschlüsselte Nachrichten, E-Mails und Cloud-Inhalte freiwillig und anlasslos nach bekanntem und unbekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation wurde durch einen Änderungsantrag ausdrücklich ausgenommen.

Wir lehnen diesen Beschluss ab – sowohl in der Sache als auch wegen des Verfahrens, mit dem er zustande kam. Er normalisiert die anlasslose Durchleuchtung privater Kommunikation, missachtet einen mehrfach geäußerten gegenteiligen Willen des Parlaments und schwächt die Verhandlungsposition gegen die weit gefährlichere verpflichtende „Chatkontrolle 2.0”. Wir fordern eine grundrechtskonforme, zielgerichtete Alternative statt anlassloser Massenüberwachung.


II. Warum uns die Chatkontrolle betrifft

Man könnte einwenden, die Chatkontrolle richte sich an Messenger- und Plattformanbieter, nicht an einen WLAN-Betreiber. Das ist formal richtig – und dennoch betrifft sie uns unmittelbar:

  • Wir tragen dieselbe Grundüberzeugung. Vertrauliche, unbeobachtete Kommunikation ist eine Grundvoraussetzung freier Netze. Ein Zugang zum Internet ist wenig wert, wenn das, was über ihn läuft, anlasslos durchleuchtet wird.
  • Wir versorgen genau die Menschen, die auf Vertraulichkeit angewiesen sind. Über unser Netz kommunizieren täglich Geflüchtete, Wohnungslose, Betroffene häuslicher Gewalt, Journalist:innen und Menschen in Beratungssituationen – auch an Standorten wie Frauenhäusern, Beratungsstellen und Flüchtlingsunterkünften. Für sie ist der Schutz ihrer Nachrichten kein Komfort, sondern eine Frage der Sicherheit.
  • Konsequenz unserer eigenen Position. Wir haben die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten als schwerwiegenden Grundrechtseingriff abgelehnt. Das anlasslose Scannen von Kommunikations­inhalten ist ein noch tieferer Eingriff. Alles andere als eine klare Ablehnung wäre inkonsequent.

III. Grundrechtliche Bedenken

1. Anlasslose Massenüberwachung der Kommunikation

Die Chatkontrolle setzt kein Fehlverhalten und keinen Verdacht voraus. Sie durchsucht die Kommunikation aller – auch derjenigen, gegen die nichts vorliegt. Ein solches anlassloses Scannen vertraulicher Inhalte greift in die Artikel 7 (Achtung des Privatlebens und der Kommunikation) und 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta sowie in die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 11) ein. Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass anlasslose und unterschiedslose Überwachungsmaßnahmen das „absolut Notwendige” nicht überschreiten dürfen.

2. Umkehr der Unschuldsvermutung

Wer alle Nachrichten durchleuchtet, behandelt alle Nutzenden vorsorglich als potenziell Verdächtige. Das widerspricht der rechtsstaatlichen Grundannahme der Unschuld. Der „Chilling Effect” – die vorauseilende Selbstzensur aus dem Bewusstsein, beobachtet zu werden – trifft freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit und den Schutz von Quellen und Berufsgeheimnisträger:innen.

3. Fehleranfälligkeit und Kollateralschäden

Automatisierte Erkennung – insbesondere die Suche nach unbekanntem Material – produziert in großer Zahl falsche Treffer. Familienfotos, einvernehmliche Kommunikation Erwachsener oder ärztliche und beraterische Inhalte geraten so in Verdacht und in die Hände privater Unternehmen und Behörden. Für die Betroffenen entsteht ein erheblicher Schaden, ohne dass ein Kind dadurch besser geschützt wäre.


IV. Die eigentliche Gefahr: Aushöhlung der Verschlüsselung

Die jetzt beschlossene Regelung nimmt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich aus. Das ist zu begrüßen – aber es darf nicht über die Richtung täuschen, in die das Vorhaben insgesamt weist:

  • Die parallel verhandelte verpflichtende Chatkontrolle 2.0 (CSA-Verordnung) sieht in mehreren Fassungen ein Client-Side-Scanning vor: die Durchsuchung von Nachrichten direkt auf dem Endgerät, bevor sie verschlüsselt werden. Das unterläuft die Verschlüsselung an ihrer verletzlichsten Stelle.
  • Eine solche Scan-Software auf dem Endgerät ist eine eingebaute Hintertür. Sie schwächt die Sicherheit von Diensten wie Signal, Threema oder Wire für alle – auch für die, die auf sichere Kommunikation angewiesen sind, von Whistleblowern bis zu Behörden selbst.
  • Verschlüsselung schützt nicht nur Inhalte, sondern die Integrität der digitalen Infrastruktur insgesamt. Wer sie schwächt, schafft Einfallstore, die sich nicht auf legitime Zwecke begrenzen lassen.

Der jetzige Beschluss ist deshalb auch strategisch problematisch: Die auslaufende Ausnahme war eines der wenigen Druckmittel des Parlaments, um im Trilog eine grundrechtskonforme Lösung durchzusetzen. Mit ihrer Reaktivierung schwächt das Parlament die eigene Verhandlungsposition gegen die verpflichtende Variante.


V. Bedenken gegen das Verfahren

Besonders kritisch bewerten wir das Zustandekommen des Beschlusses:

  • Das Parlament hatte die Verlängerung der Ausnahme zuvor mehrfach abgelehnt – zuletzt am 26. März 2026. Damit war die erste Lesung abgeschlossen, und die Übergangsregelung lief am 3. April 2026 aus. Daraufhin verwies der Rat den Vorschlag zur zweiten Lesung an das Parlament zurück.
  • Über ein von der EVP-Fraktion beantragtes Eilverfahren wurde die Regelung kurz vor der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Der Dringlichkeitsantrag wurde am 7. Juli 2026 knapp angenommen (nach Medienberichten 331 zu 304 Stimmen bei 11 Enthaltungen).
  • Am 9. Juli 2026 galt in der zweiten Lesung eine umgekehrte Mehrheitslogik: Laut Parlament war eine absolute Mehrheit von derzeit 360 Abgeordneten erforderlich, um den Standpunkt des Rates abzulehnen oder zu ändern. In einer ersten Abstimmung sprachen sich 314 Abgeordnete für die Ablehnung aus, 276 dagegen, bei 17 Enthaltungen. Damit war zwar eine einfache Mehrheit der Abstimmenden gegen die Regelung – die für eine Ablehnung nötige absolute Mehrheit von 360 Stimmen wurde jedoch verfehlt.
  • Anschließend nahm das Parlament Änderungen an, die den Anwendungsbereich einschränken, insbesondere die Ausnahme Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation. Über die Ablehnung dieses geänderten Standpunkts kam ebenfalls keine Mehrheit zustande (276 dafür, 286 dagegen, 30 Enthaltungen). Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
  • Im Ergebnis wurde die Ausnahmeregelung – in enger gefasster, um die E2E-Ausnahme ergänzter Form – nicht gestoppt, sondern fortgeführt. Der geänderte Standpunkt geht nun an den Rat, der drei Monate Zeit hat, die Änderungen zu billigen oder abzulehnen; andernfalls folgt ein Vermittlungsausschuss.

Kern des demokratischen Problems ist die Kombination aus Verfahren und Mehrheitslogik: Eine bereits mehrfach abgelehnte Regelung wurde über ein Eilverfahren zurück ins Plenum geholt, wo dann nicht mehr die Zustimmung, sondern erst die Ablehnung eine absolute Mehrheit gebraucht hätte. So konnte sich eine Regelung durchsetzen, gegen die sich in der ersten Abstimmung eine Mehrheit der Abstimmenden aussprach.

Auch aus dem Parlament selbst kam scharfe Kritik am Verfahren: Abgeordnete mehrerer Fraktionen bezeichneten das Vorgehen als Missbrauch eines Eilverfahrens, um eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür wieder auf die Tagesordnung zu bringen.

Ein Beschluss, der gegen den mehrfach bekundeten Willen der Mehrheit und über die Ausnutzung von Verfahrensregeln zustande kommt, beschädigt das Vertrauen in demokratische Prozesse. Grundrechtseingriffe dieser Tragweite verlangen breite, transparent errungene Legitimation – nicht das Gegenteil.

VI. Breiter Widerstand

Unsere Kritik teilt ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Strafverfolgung und Kinderschutz:

  • Gesellschaft für Informatik (GI). Der Fachbereich Sicherheit der GI warnte Ende Juni 2026 ausdrücklich vor der drohenden Kehrtwende – sowohl bei der befristeten Regelung als auch bei der CSA-Verordnung – und kritisierte auch die Umgehung bereits gefasster Parlamentsentscheidungen durch Verfahrenskniffe. Eine Politik, die Millionen Unverdächtige unter Generalverdacht stelle, sei kein wirksamer Kinderschutz, sondern erzeuge Scheinsicherheit und binde Ermittlungsressourcen durch Fehlalarme. Statt der faktischen Abschaffung sicherer Ende-zu-Ende-Kommunikation brauche es spezialisierte Ermittlungsstellen, bessere internationale Zusammenarbeit, schnellere Auswertung konkreter Hinweise, Opferunterstützung und konsequente Strafverfolgung. (GI, 26.06.2026)

  • Chaos Computer Club (CCC). Der CCC lehnt die Chatkontrolle als schwersten Grundrechtseingriff ab und verweist darauf, dass ein Client-Side-Scanning sicherer Kommunikationsinfrastruktur Tür und Tor für Angriffe öffne. Ein solches allgemeines Scannen sei zudem mit der Rechtsprechung des EuGH unvereinbar; auch der Juristische Dienst des Rates und der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hielten es für rechtswidrig. (CCC, 03.10.2025)

  • European Digital Rights (EDRi). Das europäische Bürgerrechtsnetzwerk EDRi koordiniert die Kampagne „Stop Scanning Me“ und hat gemeinsam mit 39 weiteren Organisationen die Abgeordneten aufgefordert, eine Verlängerung der „Chatkontrolle 1.0“ ohne wirksamen Ausschluss anlassloser Massenüberwachung abzulehnen. EDRi pflegt zudem eine öffentliche Dokumentensammlung zur CSA-Verordnung. (EDRi, 23.02.2026 · EDRi-Dokumentenpool)

  • Deutscher Kinderschutzbund. Der mitgliederstärkste deutsche Kinderschutzverband lehnt das anlasslose Scannen privater Kommunikation als „weder zielführend noch verhältnismäßig“ ab und fordert „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“. Er weist darauf hin, dass auch Kinder ein Recht auf vertrauliche Kommunikation haben und dass Missbrauchsdarstellungen in der Regel nicht über private Messenger, sondern über File-Hosting-Dienste verbreitet werden. (Kinderschutzbund, 28.02.2023 · netzpolitik.org, 06.10.2025)

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Sachverständige. In Anhörungen haben Fachleute wie Felix Reda (GFF) und Ella Jakubowska (EDRi) den Verordnungsentwurf detailliert als grundrechtswidrig zerlegt. (Digitale Gesellschaft, 06.03.2023)

  • Strafverfolgungsbehörden. Auch aus den Reihen der Ermittler kommt Ablehnung: Der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Hartmann (Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW) hält die geplanten Maßnahmen für kontraproduktiv und warnt vor Sicherheitsrisiken und der Signalwirkung für autoritäre Staaten. (Deutscher Bundestag, 01.03.2023)

Bemerkenswert ist die Einigkeit zwischen Datenschützer:innen, Bürgerrechtler:innen, Wissenschaft, Strafverfolgung und Kinderschützer:innen. Sie entkräftet die immer wieder aufgestellte Behauptung, Grundrechtsschutz und Kinderschutz stünden im Widerspruch. Das Gegenteil ist der Fall: Ein Instrument, das technisch unzuverlässig ist, Vertrauen zerstört und die Sicherheit aller schwächt, schützt keine Kinder. Kinderrechte verlangen beides – Schutz vor Gewalt und das Recht auf geschützte Kommunikation.


VII. Alternative Ansätze

Wirksamer Kinderschutz ist möglich – ohne anlassige Massenüberwachung. Zielführend sind insbesondere:

  1. Zielgerichtete Ermittlungen gegen konkrete Verdächtige auf richterliche Anordnung, statt flächendeckenden Scannens.
  2. Security by Design und proaktive Bereinigung: schnelleres Entfernen bekannten Materials an der Quelle sowie sicherere Gestaltung von Plattformen.
  3. Stärkung von Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung: bessere personelle und technische Ausstattung der Ermittlungsbehörden, kürzere Verfahren, internationale Kooperation.
  4. Erhalt und Stärkung der Verschlüsselung als Fundament sicherer digitaler Kommunikation – ohne Hintertüren, ohne Client-Side-Scanning.

VIII. Forderungen

Wir fordern:

  1. Keine anlasslose Durchsuchung vertraulicher Kommunikation – weder freiwillig noch verpflichtend, weder auf dem Server noch auf dem Endgerät.
  2. Einen verbindlichen Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Hintertüren und ohne Client-Side-Scanning.
  3. Den Verzicht auf die verpflichtende „Chatkontrolle 2.0” in ihrer bisher diskutierten Form.
  4. Grundrechtskonforme, zielgerichtete Alternativen entsprechend der Rechtsprechung des EuGH.
  5. Transparente, ordnungsgemäße parlamentarische Verfahren ohne Umgehung erklärter Mehrheiten bei derart tiefgreifenden Grundrechtseingriffen.

IX. Fazit

Der Beschluss vom 9. Juli 2026 normalisiert die anlasslose Durchleuchtung privater Kommunikation und weist den Weg zu einer Überwachungsinfrastruktur, wie es sie so bisher nicht gab. Er wurde gegen den mehrfach erklärten Willen des Parlaments und mithilfe fragwürdiger Verfahrenskniffe herbeigeführt. Vertrauliche Kommunikation und funktionierende Verschlüsselung sind kein Hindernis für den Schutz von Kindern, sondern eine Voraussetzung für die Sicherheit und Freiheit aller – gerade der Verletzlichsten.

Wir appellieren an die Bundesregierung und die deutschen Abgeordneten im Rat und im Europäischen Parlament, sich für den Schutz vertraulicher Kommunikation einzusetzen und der anlasslosen Chatkontrolle in jeder Form eine klare Absage zu erteilen.



Freifunk München / Freie Netze München e.V.
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